Donnerstag, 19. November 2015

Regelkonform? Ja! Aber...

Wie schon berichtet hatte ich Mailkontakt zu dem Hersteller / Designer des Golfballs Vision UVX3 Wayne Bosley. Auf meine Anfrage bzgl. der Regelkonformität konnte mir Hr. Bosley versichern, dass der Ball die festgelegten Spezifikationen erfüllt und somit grundsätzlich erst einmal "regelkonform" ist.

Ich harkte nach, warum der Ball dann ich in der R&A-Liste der "Conforming Golf Balls" aufgeführt ist. Dieses begründete Hr. Boley mit finanziellen Gründen: die Aufnahme und der Verbleib in dieser Liste kostet dem Hersteller ca. 1000$ pro Jahr - und das jeweils pro Ball und pro Farbe. Aus diesem Grund hat sich Hr. Bosley entschieden den "drop off " aus der Liste hinzunehmen und mit den neuen Ballmodellen im Frühjahr 2016 einen weiteren Anlauf zu nehmen.

Was heißt das nun für die Nutzung des Balls in einem Wettspiel? Sollte in den Wettspielbedingungen der Vermerk "Der Ball, den ein Spieler spielt, muss im aktuell gültigen Verzeichnis zugelassener Golfbälle des R&A aufgeführt sein („List of Conforming Golf Balls“)." aufgenommen sein (ist z.B. bei Wettspielen unter der Hoheit des DGV oder bei einigen Landesverbänden), dann führt die Nutzung zur Disqualifikation in dem Wettspiel.

Deswegen "Augen auf" und unbedingt vorher informieren...

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen